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Höhe: ≤ 2000 m.
Temperaturbereich: -5 ° C bis +40 ° C, und die Durchschnittstemperatur innerhalb von 24 Stunden sollte +35 ° C nicht überschreiten.
Die relative Luftfeuchtigkeit sollte 50% bei +40 ° C nicht überschreiten, und eine höhere relative Luftfeuchtigkeit ist bei niedriger Temperatur (90% bei +20 ° C) zulässig. Und Luft muss sauber sein.
Arbeitsplätze sollten frei von Feuer, Explosion, schwerwiegende Verschmutzung, chemischer Korrosion und schwerer Vibration sein.
Gradient: ≤ 5 °, vertikale Installation.
Temperaturbereich von Transport- und Speicherbereich: -25 ° C bis +55 ° C, und die Temperatur kann in kurzer Zeit (innerhalb von 24 Stunden) bis zu +70 ° C betragen.
Eine nachhaltige Landschaftsumspannwerbung bezieht sich gegebenenfalls auf das Land, das der Vermieter für die Installation und den Betrieb einer Stromspannung an den Stromlieferanten an den Stromlieferanten vermietet hat. Dies schließt alle Grundstücke ein, die den Zugang zum Umspannwerk ermöglichen. Das Geschäft des Mieters bezieht sich auf die genehmigte Nutzung der Räumlichkeiten, wie in Punkt 11 angegeben. Die Mitarbeiter des Mieters umfassen alle Personen, einschließlich Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer, Berater, Kunden, Arbeiter, Einladungen, Kunden und Besucher, die mit dem Mieter in Verbindung gebracht werden. Die Ausstattung des Mieters bezieht sich auf alle Armaturen, Ausstattung, Pflanzen, Ausrüstung, Partitionen oder andere Artikel und persönliches Eigentum (mit Ausnahme von Aktien im Handel), die nicht im Besitz des Vermieters sind, sondern zu keinem Zeitpunkt auf den Räumlichkeiten vorhanden sind.
1. Die Landrechte der Übertragung werden gemäß Abschnitt 2.2 oder 2.3 eingestuft. Übertragungslandschaftsrechtsrechte werden gemäß Abschnitt 2.4 eingestuft. Der Mitwirkende wählt, indem er ATCLLC nach der Ausführung dieser Vereinbarung entweder der Schaltungsmethode oder der Paket-für-Parcel-Methode zur Klassifizierung der Landrechte für Übertragungslinien schriftlich bekannt gegeben hat.
2. Die Landrechte für Übertragungsleitungen werden gemäß Abschnitt 2.2 oder 2.3 eingestuft. Übertragungslandschaftsrechtsrechte werden gemäß Abschnitt 2.4 eingestuft. Der Mitwirkende wählt, indem er ATCLLC nach der Ausführung dieser Vereinbarung entweder der Schaltungsmethode oder der Paket-für-Parcel-Methode zur Klassifizierung der Landrechte für Übertragungslinien schriftlich bekannt gegeben hat.